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   BGH, 19.02.1951 - IV ZB 1/51   

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https://dejure.org/1951,1036
BGH, 19.02.1951 - IV ZB 1/51 (https://dejure.org/1951,1036)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1951 - IV ZB 1/51 (https://dejure.org/1951,1036)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1951 - IV ZB 1/51 (https://dejure.org/1951,1036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 355
  • MDR 1951, 288
  • DNotZ 1951, 268
  • DB 1951, 619
  • JZ 1951, 336
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 02.10.1953 - IV ZB 66/53

    Rechtsmittel

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 19. Februar 1951 - IV ZB 1/51 - (LM Nr. 1 zu § 2 40. DVO/UmstG = NJW 1951, 355) ausgesprochen, daß für derartige Auslegungen der Vorschrift kein Raum ist.

    Von dem in jenem Beschluss eingenommenen Standpunkt, daß Härten bei der Währungsumstellung in Kauf genommen werden müssen und keinen Grund geben, eindeutige und klare Gesetzesvorschriften erweiternd oder einschränkend auszulegen oder auf ähnliche Fälle anzuwenden, besteht für den Senat nach nochmaliger Prüfung auch unter Berücksichtigung der abweichenden Meinung des vorlegenden Gerichts und der im Schrifttum geäusserten abweichenden Meinungen (vgl. Reinicke in NJW 1951, 355) kein Anlaß.

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 217/50

    Rechtsmittel

    Miterben nach dem Eigentümer gleichzeitig Miteigentümer zur gesamten Hand eines der Erbengemeinschaft gehörigen Grundstücks sind, werden ebenfalls nur im Verhältnis 10 : 1 umgestellt (BGH NJW 1951, 355).
  • BGH, 28.07.1953 - IV ZB 105/52

    Umstellung von Verbindlichkeiten aus Gutsüberlassungsverträgen

    In einer früheren Entscheidung hat der Senat ausgesprochen, daß eine Auslegung der Vorschriften des UmstG entgegen dem Gesetzeswortlaut nach ihrem Sinn und Zweck dort nicht in Betracht kommt, wo der Wortlaut eindeutig ist ( NJW 1951, 355 [BGH 19.02.1951 - IV ZB 1/51] [356]).
  • BGH, 24.10.1951 - IV ZB 61/51

    Rechtsmittel

    Der Senat hat zu dieser Frage zunächst in einem Beschluss vom 19. Februar 1951 (NJW 1951, 355) und sodann ergänzend in einem Urteil vom 4. Juni 1951 (IV ZR 14/50) Stellung genommen.
  • BGH, 21.09.1951 - IV ZB 45/51

    Rechtsmittel

    Damit beabsichtigt es, von dem den gegenteiligen Standpunkt vertretenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 1951 - IV ZB 1/51 - (NJW 51, 355 u SJZ 51, 336) abzuweichen.
  • BGH, 26.02.1952 - IV ZB 53/51

    Rechtsmittel

    Damit würde das Bayerische Oberste Landesgericht von dem Beschluss des Senats vom 19.2.1951 (NJW 51, 355) abweichen.
  • BGH, 29.09.1951 - IV ZB 91/51

    Rechtsmittel

    Einer solchen Entscheidung steht der Beschluss des erkennenden Senats vom 19.2.1951 (NJW 51, 355) entgegen.
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